Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die
Information der Öffentlichkeit über das Angebot alternativer Gesundheitsvorsorge, alternativer Therapieangebote und alternativer Fürsorge- und Pflegekonzepte in der Oberlausitz, der Landkreise
Görlitz und Bautzen.
- Zweck des Vereins ist es, den unter Punkt 1 genannten Zweck – in Zusammenarbeit mit Partnern in Tschechien – auch im angrenzenden
Ausland zu erfüllen. Somit wird ein Beitrag zur Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und Völkerverständigung geleistet.
- Zweck des Vereins ist es, durch seine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit direkt einen Beitrag zur Förderung der
Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes auf den unter Punkt 1 genannten Gebieten zu leisten.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- den Aufbau und das Betreiben eines mehrsprachigen Internetportals als eine Informations- und Netzwerkplattform mit auf die
Region bezogener Therapeuten-Datenbank und Datenbank für Nachschlagethemen (Bezug zu §2 Abs.1,2,3)
- und damit intensiver Vernetzung der einzeln agierenden Therapeuten (z.B. Heilpraktiker, Ärzte, Psychologen, Ergo-, Physio-
und Psychotherapeuten, Masseure, Krankengymnasten, Osteopathen, Apotheker u.a.) untereinander und zu Menschen aus tangierenden Bereichen (z.B. Künstler, Pädagogen, Erzeuger von
Lebensmitteln u.a.) (Bezug zu §2 Abs.1)
- die Durchführung interdisziplinärer Informationsveranstaltungen für die Bürger, Teilnahme an Messen, Bürger-, Stadt- und
Dorffesten (Bezug zu §2 Abs.1,2)
- Vorträge in Schulen, Alten- und Pflegeinrichtungen und Selbsthilfegruppen (Bezug zu §2 Abs.3)
- die Einrichtung einer Bürgersprechstunde (Bezug zu §2 Abs.1,3)
- die Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, Workshops, Exkursionen für Therapeuten mit dem Ziel, aktuelle Erkenntnisse
und unserem Kulturkreis entstammende Heilmethoden zu verknüpfen (Bezug zu §2 Abs.1,3)
- Beiträge in regionalen Printmedien, regionalen TV-Sendungen und in Fachzeitschriften sowie die Herausgabe von Newsletter per
E-Mail (1/4-jährlich) (Bezug zu §2 Abs.3)
- den Aufbau einer Bibliothek (Bezug §2 Abs.3)
- die Gesprächsbereitschaft mit Institutionen, Gruppen und Personen, die sich beruflich, politisch und als Laien mit naturnaher
Lebensweise und alternativer Gesundheitsversorgung beschäftigen (Bezug §2 Abs.1,2)
- seine politische und konfessionelle Neutralität (Bezug zu §2 Abs.2)
- die Verfolgung ausschließlich und unmittelbarer gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeit entsprechend der
Gemeinnützigkeitsverordnung. (Bezug zu §2 Abs.1,2,3)
Selbstlosigkeit / Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er folgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
- Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens
erhalten.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Sollte der Arbeitsumfang dies nicht mehr ermöglichen, ist dieser Status nur mit
Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung veränderbar. Gleiches gilt für die Höhe eventueller Aufwandsentschädigungen.
- Bis dahin haben ehrenamtlich tätige Personen nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
Die vollständige Vereinssatzung finden Sie nebenan als PDF.